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Archiv-Artikel

Weniger Rente für Stasi-Mitarbeiter

In einem Musterprozess hat am Mittwoch das Berliner Sozialgericht die Klage eines früheren Stasioffiziers auf höhere Rente abgewiesen. Der Zivilstreit wurde von der Witwe des inzwischen verstorbenen Offiziers weiterverfolgt. Damit scheiterte auch der dritte Anlauf ehemaliger MfS-Mitarbeiter, die Rentenkürzungsregel zu kippen. Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung des Falls“ ließ die Kammer die Revision zum Bundessozialgericht zu. Ein Gutachten über MfS-Einkommen bestätigte laut Kammer die „Privilegierung“ der Stasimitarbeiter. Die hohen Gehälter hätten „der Sicherung der politischen Macht“ gedient, hieß es im Urteil. Kein anderer ziviler Bereich habe in der DDR das Einkommensniveau des MfS erreicht. Ehemalige Stasimitarbeiter erhalten seit der Wiedervereinigung nur eine gekürzte Rente in Höhe der Durchschnittsrente eines DDR-Arbeitnehmers. (Az.: S35 R 6322/08) DDP