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Weniger Clankriminalität erfasst

Ein neues Lagebild der Senatsinnenverwaltung weist weniger Fälle der umstrittenen Polizeikategorie aus

Die erfassten Fälle sogenannter Clankriminalität in Berlin sind zurückgegangen. Im vergangenen Jahr zählten Ermittler 851 Straftaten – rund 200 Fälle weniger als im Jahr 2023, wo 1.063 Straftaten erfasst wurden. Das geht aus dem neuen Lagebild Clankriminalität der Senatsinnenverwaltung hervor. Nach den Angaben gab es allerdings im Jahr 2024 mit 74 Einsätzen deutlich weniger Kontrollen der Polizei als im Vorjahr (126).

Als Gründe nennt das Berliner Landeskriminalamt unter anderem die Belastung durch Einsätze im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft und angesichts zahlreicher Demonstrationen im Kontext mit dem Gazakrieg. Bei den registrierten Taten bildeten mit 29 Prozent der Fälle sogenannte Rohheitsdelikte einen Schwerpunkt, gefolgt von Verkehrsstraftaten (14,81 Prozent) sowie Vermögens- und Fälschungsdelikte (13,16 Prozent). Auch drei Tötungsdelikte sind darunter (2023: 5). Zu Rohheitsdelikten zählen unter anderem Raub oder Körperverletzung.

Zu den Straftaten wurden nach den Angaben 296 Verdächtige (2023: 298) ermittelt. 54 der mutmaßlichen Straftäter sollen 5 oder mehr Taten begangen haben. Ein 29-Jähriger steht im Verdacht, insgesamt 22 Straftaten begangen zu haben.

Dem Milieu der Clankriminalität in Berlin werden laut Innenverwaltung Stand Anfang Januar insgesamt 616 Menschen zugerechnet (2023: 633). Der Clankriminalität werden Straftaten zugeordnet, die Angehörige von – oft arabischstämmigen – Großfamilien begehen. Berlin gilt bundesweit als ein Hotspot der Clankriminalität, die vielfach Teil der organisierten Kriminalität ist.

Der Berliner Senat will Organisierte Kriminalität (OK), wozu häufig auch Clankriminalität zählt, stärker bekämpfen. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat das Thema zu einem Schwerpunkt erklärt. Dazu gehört auch eine stärkere Zusammenarbeit der Justiz mit den Ordnungsämtern der Bezirke.

Der Begriff der Clankriminalität wird breit kritisiert, weil er nach Ansicht von Kri­ti­ke­r:in­nen Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert. (dpa)

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