: Weniger Befristungen im öffentlichen Dienst
Kassel (AP) – Der Zwang zu Sparmaßnahmen berechtigt die öffentliche Hand nicht, nur noch befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Dies würde sonst den gesetzlichen Kündigungsschutz unterlaufen, wie das Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschied. Das gilt auch dann, wenn unklar ist, ob im Haushaltsplan für das nächste Jahr weitere Einsparungen bei den Personalkosten erfolgen. Eine Befristung ist dagegen zulässig, wenn es sich um Stellen für ein im Haushalt von vornherein zeitlich begrenztes Vorhaben handelt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Angestellten gegen das Land Baden-Württemberg ab, der vom Regierungspräsidium in Freiburg nur einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten hatte, weil im Haushaltsplan ausdrücklich nur für eine begrenzte Zeit Mittel ausgewiesen waren, obwohl die anfallenden Arbeiten in diesem Zeitraum nicht restlos erledigt werden konnten.(Az.: 7 AZR 619/96)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen