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Wem gehört die Leuchtenburg?

■ Landrat interveniert gegen Pachtvertrag

Jena. „Die Leuchtenburg wird nicht privatisiert werden.“ Dieses Versprechen gab Jenas Landrat Jürgen Mascher angesichts von Projekten, die derzeit für das 770 Jahre alte Wahrzeichen unweit von Kahla im Gespräch sind. Dabei geht es vor allem um den Pachtvertrag der Gemeinde Seitenroda, in deren Gemarkung die Burg liegt, mit einem Potsdamer Reiseunternehmer. Obwohl der Landrat hinter dem Gesamtkonzept steht, das Hotel-Pension und Wanderherberge im mittelalterlichen Stil vorsieht, machte er von seinem Vetorecht Gebrauch und legte das Abkommen somit vorerst auf Eis. 99 Jahre Pacht bei — ungeachtet der künftigen Preisentwicklung — gleichbleibendem Pachtzins und die Möglichkeit, an Dritte weiterzuverpachten, stießen bei ihm ebenso auf Unverständnis wie die Tatsache, daß er selbst für einen Fünf-Millionen- Kredit bürgen soll, ohne daß der Vertrag klare Aussagen zur Finanzierung trifft.

Das alles ist für den Landrat jedoch zweitrangig. Erst einmal gelte es zu klären, wem die Leuchtenburg denn nun gehört. Rechtlichen Anspruch haben neben Seitenroda, das seit 1971 faktisch Rechtsträger ist, auch die Stadt Kahla, in deren Grundbuch sie eingetragen ist, und das Land Thüringen. Da dieses bis zur Verwaltungsreform 1952 Eigentümer des Gemäuers war, sieht Jürgen Mascher in ihm den einzig rechtmäßigen Eigentümer, nicht nur, weil die Landesregierung für das unter Denkmalschutz stehende Bauwerk ohnehin Fördermittel zu Verfügung stellen müsse. In einem Brief an den Ministerpräsident Josef Duchac bittet Jenas Landrat deshalb darum, die Leuchtenburg wieder in Landeseigentum zu übernehmen. adn

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