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Weiterbau

Die Ostseeautobahn A 20 kann weiter gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin wies gestern die Klagen von Naturschutzverbänden und Landwirten aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gegen den Bau eines Teilstücks südlich von Lübeck zurück. Sie hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt, der eine Trassenführung durch die Niederung des Flüsschens Wakenitz vorsieht.

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