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■ Reps/VSWeiter im Auge

Münster (dpa) – Der Verfassungsschutz darf die rechtsradikalen „Republikaner“ in Nordrhein- Westfalen weiterhin beobachten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Nach Gerichtsangaben von gestern wurde ein Eilantrag der „Republikaner“ zurückgewiesen, mit dem die Partei weitere Aktionen des Verfassungsschutzes verbieten lassen wollten.

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