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Weiter Streit um Asylrecht

Bonn (ap) — Eine Änderung des Asylgrundrechts bleibt zwischen CSU und FDP umstritten. Die bayerischen Christsozialen bestehen nach den Worten ihres Generalsekretärs Erwin Huber darauf, daß die Unionsfraktion in der Asylrechtsfrage einen eigenen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes einbringt.

Nach Ansicht der Freien Demokraten hat die Koalitionsdebatte einen „sehr gefährlichen Punkt“ erreicht. Der 'Neuen Osnabrücker Zeitung‘ sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Werner Hoyer, in einem insgesamt erfolgreichen Regierungsbündnis gebe es Grenzen der Zumutbarkeit für den Partner.

Huber sagte am Sonntag im Süddeutschen Rundfunk: „Das Ziel einer Grundgesetzänderung ist für uns unverrückbar und muß auch durch einen Antrag und eine namentliche Abstimmung im Bundestag dokumentiert werden.“ Dieser Antrag solle gemeinsam mit dem Gesetz zur Umsetzung des Parteienkompromisses beraten werden.

Eine solche Gesetzesvorlage, mit der die am 10. Oktober beim Bundeskanzler getroffene Vereinbarung von CDU, CSU, FDP und SPD zur Verkürzung der Asylverfahren auf sechs Wochen umgesetzt werden soll, hatte der neue Bundesinnenminister Rudolf Seiters während der Haushaltsdebatte des deutschen Bundestages in der vergangenen Woche angekündigt.

Die CSU besteht offenbar nicht auf einem bestimmten Zeitpunkt, zu dem ein Unionsantrag auf Verfassungsänderung eingebracht werden soll. Das müsse „politisch richtig getimt“ werden, sagte Huber.

Auf jeden Fall werde man aber zuerst die Ergebnisse des Maastrichter EG-Gipfels abwarten, weil die Asylfrage eine „wichtige europäische Dimension“ habe.

„Hier erwarten wir, daß der Bundeskanzler durch sein politisches Gewicht eine Grundsatzentscheidung für ein europäisches Asylrecht herbeiführt.“

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