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Weisung für Ostblock- Flüchtlinge verbessert

Nach der letzten Sitzung des Ausländerausschusses hat Innensenator Pätzold die Weisung für Flüchtlinge aus Ostblockländern korrigiert. Die Weisung sah ursprünglich vor, abgelehnte Asylbewerber aus diesen Ländern wieder zurückzuschicken. Wer vor dem 1. Mai eingereist war, konnte auf eine Übergangsregelung hoffen. Dieser Stichtag ist nun auf den 1. Dezember 1989 verschoben. Wie die Innenverwaltung weiter mitteilte, hat Pätzold die Ausländerbehörde angewiesen, in Zukunft eine bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis auch dann zu verlängern, wenn der Ausländer auf Sozialhilfe angewiesen ist. In der ursprünglichen Fassung vom 1.November hätte dies möglicherweise den Entzug der Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung bedeutet.

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