■ FINANZEN: Weihnachtsfriede für Steuerbürger
Schöneberg. In der Steuerverwaltung gilt vom 17.12.90 bis 2.1.91 der Weihnachtsfrieden. Damit soll, wie Finanzsenator Meisner sagte, bei allen steuerlichen Maßnahmen in der Weihnachtszeit der besondere Charakter des Weihnachtsfestes berücksichtigt werden. In dieser Zeit sollen keine belastenden Verwaltungsakte wie Steuerbescheide, Mahnungen, Vorladungen, Zwangsgeldandrohungen oder Festsetzungen versandt werden. Außerdem verzichtet die Steuerverwaltung während dieser Zeit auf Außenprüfungen und Vollstreckungen.
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