■ Weiche Drogen: Schwelle bei 6 Gramm
Magdeburg (AFP) – Der Besitz von nicht mehr als sechs Gramm Haschisch oder Marihuana wird in Sachsen-Anhalt ab 1995 nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Dem strafverfolgungsfreien Konsum seien damit enge Grenzen gesetzt, erklärte Justizministerin Schubert (SPD) gestern.
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