piwik no script img

Wegen Rechtsbeugung vor Gericht

Die Justiz hat Anklage gegen eine frühere DDR-Richterin wegen Rechtsbeugung in zwölf Fällen erhoben. Die heute 54jährige Juristin soll sich in elf Fällen zugleich auch der Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben. Ihr wird vorgeworfen, zwischen 1976 und 1984 als Vorsitzende einer Strafkammer des Stadtbezirksgerichts Lichtenberg in einem Dutzend Strafverfahren wissentlich zuungunsten der Angeklagten entschieden zu haben. Bei den Betroffenen habe es sich zum großen Teil um ausreisewillige DDR-Bürger gehandelt.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen