piwik no script img

Wegen Rechtsbeugung vor Gericht

Die Justiz hat Anklage gegen eine frühere DDR-Richterin wegen Rechtsbeugung in zwölf Fällen erhoben. Die heute 54jährige Juristin soll sich in elf Fällen zugleich auch der Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben. Ihr wird vorgeworfen, zwischen 1976 und 1984 als Vorsitzende einer Strafkammer des Stadtbezirksgerichts Lichtenberg in einem Dutzend Strafverfahren wissentlich zuungunsten der Angeklagten entschieden zu haben. Bei den Betroffenen habe es sich zum großen Teil um ausreisewillige DDR-Bürger gehandelt.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen