■ Wegen Folter des Basken Kepa Urra:: Spanisches Gericht verurteilt Polizisten
Madrid (taz) – Im Prozeß um Folterungen an einem mutmaßlichen ETA-Mitglied hat ein Gericht in Bilbao drei spanische Polizisten zu vier Jahren Haft und sechs Jahren Berufsverbot verurteilt. Die Richter befanden die Beamten der paramilitärischen Guardia Civil der Folterung von Kepa Urra für schuldig. Die Beamten hatten ihn im Januar 1992 in ein Waldgebiet gefahren, ihn nackt ausgezogen, mit einem länglichen Gegenstand verprügelt und ihn anschließend über den Boden geschleift. Nach seiner Einlieferung in die Untersuchungshaft wurde Kepa Urra vom Wachpersonal bewußtlos in seiner Zelle aufgefunden.
Der Fall des Basken war mehrmals ins internationale Rampenlicht geraten. So diente er den Anwälten des damals in Berlin inhaftierten Benjamin Ramos Vega als Beweis dafür, daß ihr Mandant in Spanien kein gerechtes Verfahren erwarten könne. Das Oberlandesgericht lieferte Ramos trotzdem aus. Er wurde wegen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu elf Jahren Haft verurteilt, obwohl die Belastungszeugen offenbar zu den Aussagen gezwungen worden waren.
Auch die belgische Justiz mußte sich mit dem Fall Urra beschäftigen. 1993 wurden die zwei mutmaßlichen ETA-Mitglieder Luis Moreno Ramago und Raquel Garcia Aranz freigelassen, nachdem sie unter Berufung auf den Fall Urra einen Asylantrag gestellt hatten. Erst als dieser Monate später abgelehnt wurde, lieferte Brüssel die beiden aus.
Die hauptsächlich von Anwälten getragene spanische „Gesellschaft gegen die Folter“ zählte im letzten Jahr über 600 Fälle von Folter und Mißhandlungen in Polizeigewahrsam oder Haft. 29 Prozent der angezeigten Polizisten wurden bisher verurteilt. Reiner Wandler
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