: Weg durch die Instanzen
■ Dritter Anlauf: Schadenersatzklage gegen Vulkan-Manager vorm BGH
Karlsruhe – Fast fünf Jahre nach dem Konkurs des Bremer Vulkanverbundes verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) ab heute in dritter Instanz über eine Schadenersatzklage gegen vier ehemalige Manager des Konzerns. Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben (BvS). Sie wirft den Vorstandsmitgliedern im Zusammenhang mit dem Konkurs Veruntreuung von EU-Fördergeldern vor und verlangt Schadenersatz in Höhe von je 9,7 Millionen Mark. Landgericht und Oberlandesgericht Bremen hatten die Klage in den Vorinstanzen abgewiesen. Das Urteil des zweiten Zivilsenates des BGH wird erst in einigen Wochen erwartet. (Az.:II ZR 178/99)
Die BvS ist die Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt, die sämtliche Geschäftsanteile an zwei ehemaligen DDR-Betrieben gehalten hatte. 1992 hatte sie im Rahmen der Privatisierung der Betriebe einen Großteil der Anteile an die Bremer Vulkan Werft-Verbund AG veräußert. Sie wirft den Managern unter anderem die Veruntreuung von Fördergeldern vor. Reuters
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen