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in kürze FINANZHOF: KINDERGELDWeg bei 12.000 Mark

Die totale Streichung des Kindergeldes für Kinder mit bestimmten eigenen Einkünften ist verfassungsgemäß. Der Bundesfinanzhof bestägte die heutige Rechtslage. Der 1997 geltende Grenzbetrag von 12.000 Mark sei mit dem Grundgesetz vereinbar. (Az.: VI R 153/99) (ap)

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