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Weckerscher Substanzverlust

Acht Monate nach seiner Verhaftung wegen Drogenbesitz hat Konstantin Wecker für seine Firma „Team Musikon Konstantin Wecker“ Konkurs angemeldet. Das Müchner Konkursgericht prüft nun, „ob noch genügend Substanz für die Eröffnung eines Konkursverfahrens vorhanden ist“.

Wie jetzt: Substanz? Weiße Substanz womöglich? Muß sich der Sänger nicht wg. Subtstanzbesitzes am 26. September vor Gericht verantworten? Wecker soll laut Staatsanwaltschaft im Laufe des vergangenen Jahres rund 1,5 Kilogramm Kokain gekauft und davon 1.470 Gramm zusammen mit Freunden verbraucht zu haben. In der Wohnung des Sängers hatte man 30 Gramm Substanz gefunden.

Aber: Nach unseren Erkenntnissen wurden alle Substanzen am 29. November 1995 von Drogenfahndern beschlagnahmt. Wie also kann da noch Substanz übrig sein? Auch die 700 Gramm, die Wecker eingestandenermaßen seit März 1995 zum Eigenkonsum erstanden hatte, sind längst weg. Irgend etwas stimmt da nicht.

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