■ Wasserwerfer: Schmerzensgeld
Frankfurt/Main (dpa) – Ein Schmerzensgeld von 2.000 Mark erhält ein Demonstrant, der in Frankfurt/Main vom Strahl eines Wasserwerfers getroffen worden war. Der Wasserwerfereinsatz der Polizei war nach Ansicht des Frankfurter Schöffengerichtes unnötig. Gegen Zahlung des Schmerzensgeldes stellte das Gericht gleichzeitig ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Beamten ein, der das Gerät bei einer Demonstration im Mai 1990 in Frankfurt bedient hatte. Der Demonstrant hatte versucht, die Besatzung mit Handzeichen und Zurufen von einem Einsatz abzuhalten. Daraufhin war der Strahl gegen ihn gerichtet worden. (Az: 50 Js 23687.6/90)
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