Wasser: Auf Nummer sicher
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Rechnungen der Berliner Wasserbetriebe nur unter Vorbehalt zu bezahlen.
Die Verbraucherzentrale Berlin rät den Kunden, die Rechnungen für die Berliner Wasserversorgung nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) zu viel gezahlte Entgelte auch zurückerstatten.
Das Bundeskartellamt hatte Anfang Juni eine Senkung der Berliner Wasserpreise verfügt: Rückwirkend zum 1. Januar 2012 sollen die Preise um 18 Prozent fallen, in den Jahren 2013 bis 2015 um 17 Prozent. Nach Angaben der Verbraucherzentrale bedeutet das eine durchschnittliche Preisreduktion von 15 Euro pro WasserverbraucherIn und Jahr. Den BWB würden damit 254 Millionen Euro über die nächsten Jahre entgehen. Dagegen zieht der Wasserversorger vor das Oberlandesgericht Düsseldorf, eine Entscheidung erfolgt nicht vor dem kommenden Jahr.
„Es wäre schon ein dickes Ding, wenn die BWB zu viel bezahlte Entgelte nicht zurückzahlen würde“, sagte der Jurist der VZ Berlin, Bernd Ruschinzik, der taz. Die Verbraucherschützer raten Haus- und WohnungsbesitzerInnen, den BWB bei Rechnungserhalt mitzuteilen, dass die Beträge unter Vorbehalt gezahlt werden. Auch MieterInnen sollten die Wasserkosten gegenüber den Vermietern unter Vorbehalt begleichen. Unterstützt wird die Empfehlung auch vom Berliner Wassertisch und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Der Vorbehalt soll sicherstellen, dass die Kunden zu viel gezahltes Geld mindestens bis zum Zeitpunkt des ausgesprochenen Vorbehalts zurückfordern können.
Die BWB bezeichnet den Vorbehaltsaufruf derweil als überflüssig. Eine Gerichtsentscheidung zu einer rückwirkenden Kostenerstattung würde so von den BWB auch umgesetzt werden. „Dabei werden wir alle Leute rechtlich gleich behandeln“, so BWB-Sprecher Stephan Natz.
Ob das Bundeskartellamt auch eine Rückerstattung für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011 anordnen wird, steht weiterhin nicht fest.
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