Wasser-Urteil: Wasserbetriebe nass gemacht
Seit 2012 zahlen die Berliner weniger für Wasser – weil das Kartellamt es verlangte. Jetzt bestätigt ein Gericht: Die Preissenkung war rechtens.
Die Wasserbetriebe haben ihre Monopolstellung missbraucht, um Trinkwasser zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem am Montag ergangenen Urteil. Es bestätigt darin die Senkung der Wasserpreise durch das Bundeskartellamt um 18 Prozent im Jahr 2012. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Wasserbetriebe wollen in den nächsten Wochen entscheiden, ob sie vor den Bundesgerichtshof gehen.
„Wir freuen uns sehr, dass das Oberlandesgericht unseren Beschluss nach einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. „Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt etwa 250 Millionen Euro entlastet werden.“ Das Geld, das die Berliner in den Jahren seit der teilweisen Privatisierung der Wasserbetriebe im Jahr 1999 zu viel bezahlt haben, wird allerdings nicht zurückerstattet – die Profiteure Veolia, RWE und das Land Berlin dürfen es behalten.
Das Gericht berief sich bei seinem Urteil auf das Kartellgesetz des Bundes. Das verbietet „die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung“. Die Wasserbetriebe sind der einzige Anbieter von Leitungswasser und von Abwasserentsorgung in Berlin. Jeder Haushalt ist per Gesetz gezwungen, das Leitungssystem der Wasserbetriebe zu benutzen.
Laut dem Bundeskartellgesetz nutzt ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung aus, wenn es für seine Ware oder Leistung mehr Geld verlangt als andere Unternehmen an anderen Orten. Das Bundeskartellamt hatte daher die Wasserpreise in Berlin mit denen in Hamburg, München und Köln verglichen – und war zu dem Ergebnis gekommen, dass Wasser dort billiger ist.
Die Wasserbetriebe argumentierten vor Gericht, dass sie sich an das Bundeskartellgesetz nicht zu halten bräuchten. Sie verwiesen darauf, über die Höhe der eigenen Preise nicht frei entscheiden zu können, weil es sehr enge Vorgaben durch das Berliner Landesrecht gibt.
Diese Argumentation stimmt auch: 1999 hatte die damalige Koalition aus CDU und SPD unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen das Berliner Betriebegesetz und andere Rechtsvorschriften geändert. Dort wurde festgelegt, dass die Wasserbetriebe ihre Preise erhöhen müssen, um jährlich einen hohen garantierten Gewinn zu erwirtschaften. Dadurch sollten die Wasserbetriebe zur Teilprivatisierung attraktiv für die Käufer gemacht werden.
Das Oberlandesgericht kam aber zu dem Urteil, dass das irrelevant ist. Denn Bundesrecht bricht Landesrecht. Und im Bundesrecht kommt es eben nur darauf an, ob ein Monopolist einen vergleichsweise überhöhten Preis verlangt oder nicht – die Gründe dafür sind egal.
Der Linken-Abgeordnete Klaus Lederer erinnert an die Vorgeschichte des Verfahrens: „Es war richtig, dass der damalige Linken-Wirtschaftssenator Harald Wolf das Bundeskartellamt eingeschaltet hatte.“ Das Urteil sei eine „Klatsche“ für die Wasserbetriebe und den Senat.
Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche fordert, dass das Kartellamt nach den Trinkwasserpreisen nun auch die Abwasserpreise prüft: „Dann könnte die Tarifersparnis noch höher sein.“
Für das Gerichtsverfahren haben die Wasserbetriebe 50.000 Euro für Gutachter bezahlt, 640.000 Euro für Wirtschaftsprüfer, 50.000 Euro für das Kartellamtsverfahren, 640.000 Euro für die Arbeitszeit der eigenen Mitarbeiter und 1,3 Millionen Euro für Anwälte. Die Kosten werden auf die Wasserpreise umgelegt.
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