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Waschzwang

Das Waschen von Dienstkleidung der Soldaten durch Familienangehörige ist keine militärische Dienstleistung, entschied das Bundessozialgericht. Zur Begründung erklärten die Richter, die Sauberkeit von Mensch und Wäsche gehöre zu den Grundvoraussetzungen menschlichen Daseins in der zivilisierten Gesellschaft.

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