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Was lange währt ...

■ ... wird Mietvertrag: Conle gibt nach

Warum nicht gleich so: Altbau-Mogul Henning Conle gibt klein bei. Gestern bestätigte seine Duisburger Grundstücksverwaltung, Anuschka K. werde zum 21. Juni einen rechtskräftigen Mietvertrag für die Wohnung in der Grovestraße 17 erhalten. Umgehend könne sie dann mit ihren beiden Kindern einziehen. „An einer Auseinandersetzung mit Ihrem Mitglied ist uns nicht gelegen“, heißt es in dem Schreiben an den Verein Mieter helfen Mietern. Der hatte im Auftrag von Anuschka K. bereits mit Klage auf Schadensersatz gedroht.

Denn den Mietvertrag für die Barmbeker Altbauwohnung hatte die 30jährige Kellnerin bereits im April geschlossen, wirksam zum 1. Mai. Einziehen konnte sie allerdings nicht. Die Räume müßten noch instandgesetzt werden, zögerte die zuständige Maklerfirma Norde Immobilien GmbH den Bezugstermin hinaus. Schließlich teilte sie mit, ein Mietverhältnis sei nicht zustandegekommen: Der Hauseigentümer habe den Mietvertrag ja gar nicht unterschrieben.

Dieser Darstellung seiner Maklerfirma schloß sich Conle zunächst an. Daß Anuschka K. mittlerweile obdachlos war, weil sie ihre alte Wohnung bereits fristgerecht gekündigt hatte, war dem Hauseigentümer herzlich egal. Ebenso die Fakten, die Anuschka K. durchaus zum Einzug in die Grovestraße berechtigten: Nicht nur, daß Norde bereits im April kräftig Kaution, Courtage und die erste Monatsmiete im Gesamtwert von mehr als 5000 Mark kassiert hatte – von einer Rückerstattung ist Frau K. nichts bekannt. Die Conle Grundstücksverwaltung führt Anuschka K. auch in allen Schreiben unter derselben „Mieter-Nummer“ – ein Beweis dafür, daß zumindest ein Miet-Vorvertrag geschlossen wurde.

Am vergangenen Wochenende stellte Anuschka K. deshalb Möbel, Matratzen und ein Zelt in den Hinterhof des Hauses. Daraufhin tauschte die Grundstücksverwaltung das Türschloß aus, forderte die Frau aber zugleich auf, die Sachen wegzuschaffen und den angeblich „unberechtigt in ihrem Besitz befindlichen Wohnungsschlüssel“ für die Grovestraße 17 beim Hausmeister „unverzüglich“ abgeben.

Heike Haarhoff

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