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  • 1.11.2017

Was fehlt…

… Chinas Hymne bei Hochzeiten

Mit dem Nationalstolz ist es in China so eine Sache. Wo und wann man die Nationalflagge verwenden darf, ist gesetzlich geregelt. So auch, wann man die Nationalhymne spielen darf. Das geht nur bei offiziellen Anlässen. Sie bei privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten und Beerdigungen laufen zu lassen, wird mit Gefängisstrafe geahndet. Bisher betrug die fünfzehn Tage, wie erst im September festgelegt worden war. Nun soll sie hochgesetzt werden – auf drei Jahre. Warum, weiß keiner. Bekannt wurde die geplante Gestzesänderung am Dienstag durch die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua. Die meldete ferner, dass Schuldige überwacht werden und ihnen politische Rechte entzogen werden könnten. (afp)