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Was fehlt

Die Erlaubnis zum Benutzen der Straße. Rollerblades sind keine „Beförderungsmittel“ oder Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Das gab gestern die Bundesregierung bekannt. Damit ist nun klar, rollenden Zweibeinern wird es nicht erlaubt, öffentliches Straßenland zu benutzen. Sie müssen sich mit dem Gehweg abfinden.

Entzug. Raucher wissen, wie ein Zigarettenautomat bedient wird. Das muß genutzt werden, sagte sich der Gesundheitswissenschaftler Klaus Hurrelmann und empfahl deshalb gestern, in das Automatensortiment auch Nikotinpflaster und -kaugummis aufzunehmen.

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