Was fehlt …: … die D-Mark-Besitzer
Eine syrische Familie in Holzminden darf 14.000 D-Mark behalten, die sie im Mai 2017 in einem Bettbezug entdeckt hatte. „Wir geben das Geld an die Finder heraus“, sagte eine Sprecherin der niedersächsischen Stadt dem Evangelischen Pressedienst am Mittwoch.
Die Familie hatte die Bettwäsche bei der Holzmindener Tafel erworben und das Geld als Fundsache bei der Polizei abgegeben. Kurz vor Ablauf einer halbjährigen Frist, in der sich ein rechtmäßiger Eigentümer melden oder ermittelt werden kann, meldete die Tafel einen Anspruch auf den Fund an. Seitdem prüfte das Holzmindener Rechtsamt den Fall.
Die Stadt sei nun zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich bei den Geldscheinen nicht um eine Fundsache handele und deshalb nicht einem Besitzer übergeben werden müsse, sagte die Sprecherin. Sowohl die syrische Familie als auch die Holzmindener Tafel seien über die Entscheidung informiert worden. Die 14.000 D-Mark entsprechen 7.158 Euro. (epd)
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