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  • 8.5.2018

Was fehlt …

… Sand fürs Parken in Datteln

Das vieldiskutierte Sanduhren-Verbot des Landkreises Recklinghausen ist am Montag mangels unzureichender Begründung richterlich gekippt worden. Der Kreis hatte der Stadt Datteln untersagt, Fahrzeuge auf städtischen Parkplätzen für 10 Minuten kostenfrei parken zu lassen, sofern deren HalterInnen zur Zeitmessung eine Sanduhr benutzen. Ihre Vereinbarkeit mit der Straßenverkehrsordnung sei zwar unklar, die Sanduhren würden aber keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz darstellen, urteilten die Richter. Ihre Entscheidung klärt den Streit um die Benutzung von Sanduhren beim Kurzparken jedoch nicht, denn eine ausdrückliche Erlaubnis dazu haben sie auch nicht gegeben. Vielleicht fahren die nun verwirrten KurzparkerInnen aus Datteln ja einfach ins 450 Kilometer entfernte baden-württembergische Kirchheim unter Teck. Dort darf man schon seit Jahren ganze acht Minuten kostenlos parken – mit Parksanduhr. (dpa/taz)