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  • 8.1.2018

Was fehlt …

… ein Tweet von Heiko Maas

Seit 01. Januar gilt das NetzDG, also das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Laut dem müssen soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook illegale Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen, sonst droht ein Bußgeld. Wie durchsetzungsfähig das Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen ist, erfährt der Justizminister jetzt am eigenen Tweet: Seit Samstag sucht er nämlich vergeblich nach einer seiner Kurznachrichten aus dem Jahr 2010. In ihr feuerte Maas gegen Ex-Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin („Deutschland schafft sich ab“). Er schrieb: „Beim Besuch der islamischen Gemeinde Saarbrücken ist mir gerade wieder klar geworden was für ein Idiot Sarrazin ist.“ Simsalabim, wer hat den Tweet weggezaubert? Maas selbst? Oder ein Praktikant, der sich verklickt hat? Offenbar nicht. Heiko Maas zeigt sich reumütig und beteuert gegenüber Bild.de, dass er einen solchen Tweet heute nicht mehr absetzen würde: „In all den Jahren habe ich auch dazugelernt“. Selbstkritik statt Kritik am eigenen Gesetz? Klingt logisch. Jedenfalls wenn man bedenkt, dass Maas seit Monaten für die Kontrollinstanz wirbt. Und dabei vielleicht verdrängt hat, dass sie auch dann greift, wenn sich der Justizminister höchst persönlich verhaspelt. (taz)