Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

  • 19.4.2016

Was fehlt …

… tongdak

Ein südkoreanischer Brathähnchen-Verkäufer muss dem französischen Luxusgüterkonzern Louis Vuitton 14,5 Millionen Won (über 11.000 Euro) zahlen. „Louis Vuiton Dak“ nannte der Besitzer eines Hähnchengrills sein Etablissement, um seiner fettigen Ware einen edleren Anstrich zu verpassen. „Tongdak“ ist der koreanischer Begriff für „ganzes Hähnchen“. Knusprig braune Broilertaschen stellt die hungrige Kund_in sich dazu unmittelbar vor. Ob dieses Bild den Gästen reflexartig das Wasser im Mund zusammen laufen lässt oder sie doch eher einer Alptraumvision unendlicher Nagerei an staubtrockenem Leder erliegen bleibt offen. Die Eigentümer_innen der Luxusmarke „Louis Vuitton“ standen der Werbestrategie des Gastronomen nicht im Geringsten offen gegenüber. Sinn für Humor scheint ihnen auch komplett abzugehen. Sie beantragten ein Verbot der südkoreanischen Improvisation ihres Markennamens, dem Imbissbudenbesitzer wurden tägliche Strafzahlungen von 500.000 Won angedroht, sollte er den Namen weiter verwenden. Der ließ soll schnell von seiner Geschäftsidee nicht ab und wandelte den Namen in „chaLouisvui tondak“ um. Eine fast noch charmantere lautmalerische Umhüllung des Luxusnamens, lässt sie doch an den „Cha-cha-cha“, denken. Und wer möchte nicht mit einem braungebrannten Hähnchen elegant die Tanzbeine schwingen? Doch weder Louis Vuitton noch das Gericht fanden die Änderung überzeugend. Auf eine erneute Klage des Konzerns befand der zuständige Richter laut Korea Times, dass der Name – laut ausgesprochen – immer noch stark an die Luxusmarke erinnerte. Er muss nun für jeden Tag, an dem er den neuen Namen nutzte, Entschädigung zahlen. (taz/afp)