Was dem Anwalt recht und billig ist

Tendenz? Teurer! Satte 18,4 Prozent mehr Gebühren verlangen Rechtsanwälte und Notare. Ihr Anteil am Wägungsschema beträgt 1,14 Promille.

Warum? Alle Justizkosten sind per Gesetz geregelt: im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare. Das Gesetz wurde zuletzt am 1. 8. 2013 geändert, um die Gebühren zu steigern. „Die Rechtsanwaltskosten sind zum ersten Mal seit 1994 angepasst worden“, erklärt Sabrina Reckin vom Deutschen Anwaltverein. Die Bundesnotarkammer wirbt um Verständnis: „Bei geringen Geschäftswerten sorgen Mindestgebühren dafür, dass der Kostendeckungsgrad für den Notar etwas erhöht wird.“ (cew)