■ Hängt Björn Borg am Bettelstab?: Wartende Gläubiger
Stockholm (dpa/taz) – Der ehemalige Tennisstar Björn Borg ist am Freitag auch in zweiter Instanz zur Rückzahlung von vier Millionen Kronen (880.000 Mark) an Gläubiger seiner 1989 pleite gegangenen Firma verurteilt worden. Das Stockholmer Oberlandesgericht glaubt dem 37jährigen kein Wort, der behauptet, er sei „in einem Zustand finanzieller Not“. Borg will erneut Berufung einlegen. Das Gericht nannte die Zahlenangaben zu Borgs angeblich nicht mehr vorhandenem Vermögen lückenhaft und erklärte in der Urteilsbegründung, die Zahlungsverpflichtungen gegenüber elf Gläubigern seines Unternehmens
„Björn Borg Designer Group“ würden davon nicht berührt. Anwalt Lars Mattson hatte dagegen erklärt, Borg sei so pleite, daß er in verschlissener Kleidung herumlaufen müsse, kein Auto besitze und lediglich in einer kleinen Zweizimmerwohnung hause. Borg habe seine mehrmaligen und wenig erfolgreichen Comeback-Versuche als Tennisspieler gestartet, um „genug fürs tägliche Essen“ zu haben. Diese Angaben wurden aus dem Umkreis des überwiegend in den USA lebenden Borg als Unsinn bezeichnet. So meinte sein ehemaliger Finanzberater John Weber, Borg habe außerhalb Schwedens noch über 40 Millionen Kronen.
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