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Warten auf die Kleinen

■ Trotz höchstrichterlicher Frist keine Einigung im Ost-Stromstreit

Gotha/Karlsruhe (dpa) – Obwohl die Bundesverfassungsrichter nur eine Frist bis zum 1. März für eine außergerichtliche Einigung um den ostdeutschen Strommarkt gesetzt haben, hoffen sie offenbar weiter auf eine Einigung. Fünf Thüringer Gemeinden und die Stadt Chemnitz halten ihre Verfassungsbeschwerde gegen den zwischen der letzten DDR-Regierung, der Treuhand und den großen westdeutschen Stromkonzernen im August 1990 geschlossenen Vertrag aufrecht.

Die drei Nordthüringer Orte Sollstedt, Bleicherode und Heiligenstadt wollen nach Angaben des Geschäftsführers des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Jürgen Gnauck, eine Fristverlängerung um drei Monate beantragen, um Zeit für weitere Nachverhandlungen mit den westdeutschen Konzernen RWE AG (Essen), PreussenElektra AG (Hannover) und Bayernwerk AG (München) zu haben. Die Stadt Chemnitz will weiter mit der Energieversorgung Südsachsen AG und der RWE, die an dem Regionalversorger beteiligt ist, über Nachforderungen zum Stromkompromiß verhandeln.

Die sächsischen Energieversorger hoffen nach wie vor auf einen Kompromiß im ostdeutschen Stromstreit. Einen Tag nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist mahnten sie in Dresden, daß bei einem Scheitern große Investitionen wegen mangelnder Rechtssicherheit gefährdet seien.

Die Gründung von Stadtwerken war Teil des Kompromißpaketes, das vom Bundeswirtschaftsministerium nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorgelegt worden war. Danach sollten die Kommunen, die eigene Stadtwerke gründen, die örtlichen Stromnetze und die dafür nötigen Anlagen zurückerhalten und im Gegenzug auf ihre Minderheitenbeteiligung an den Regionalversorgern zugunsten der westdeutschen Stromkonzerne verzichten. Gegen diesen Stromvertrag hatten zunächst 164 ostdeutsche Kommunen Verfassungsbeschwerde eingelegt, dem Kompromiß aber dann fast alle zugestimmt.

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