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Warten auf die Abschiebung: Neues Schiff in Neumühlen

Freundlichere Kabinen, aber düstere Aussichten erwarten die Bewohner des Wohnschiffs „Kalmar“, das gestern in Neumühlen anlegte. Weil seit dem 1. April Stufe zwei des neuen Asylverfahrensgesetzes gilt, werden hier fast nur noch die Personen untergebracht, deren Asylanträge von der Bundesanstalt in Zirndorf als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft wurden. Von den rund 1000 Flüchtlingen, die im April nach Hamburg kamen, waren dies immerhin 70 Prozent.

Da diese Menschen nur in die sogenannte „Erstunterbringung“ sollen, wird die Sozialbehörde die Kapazitäten auf den Wohnschiffen in Neumühlen von derzeit 1850 auf 3000 erhöhen. Nach der „Oslo“ werden in den nächsten Wochen auch die „Göteborg“ und die „Casa Marina“ gegen größere Schiffe ausgetauscht. Während die Asylbewerber, deren Antrag als „begründet“ eingestuft wird, in eine Gemeinschaftsunterkunft an Land kommen, bleibt den übrigen nur ein maximal dreimonatiger Aufenthalt auf den Schiffen. Lehnt die Bundesanstalt in Zirndorf ihren Antrag ab, können sie Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, über die binnen 14 Tagen entschieden werden soll. Danach, so Sozialsenator Ortwin Runde gestern bei der Einweihung der „Kalmar“, „ist der Aufenthalt hier an Bord beendet“. Alles weitere sei Angelegenheit der Innenbehörde. kaj

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