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War Geheimes nicht mehr geheim?

Düsseldorf (dpa) - Im Prozeß um den Verrat von Staatsgeheimnissen gegen den SPD–Bundestagsabgeordneten Walter Kolbow hält das Gericht es offenbar für möglich, daß der Angeklagte trotz der Weitergabe des als „geheim“ eingestuften „Bundeswehrplanes 1985 bis 1997“ am 4. Mai 1984 keinen Geheimnisverrat begangen hat. Der Vorsitzende Richter des 4. Strafsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf, Klaus Wagner, erklärte am Mittwoch, dem 2. Verhandlungstag, „es scheint so zu sein, als ob bereits am 3. Mai“ 1984 ein Exemplar des geheimen Bundeswehrplans in Journalistenkreisen „im Umlauf war“. Laut Anklage und Geständnis des Angeklagten hatte Kolbow als damaliges Verteidigungsausschuß–Mitglied erst am 4. Mai eine Kopie seines geheimen Exemplars mit der laufenden Nummer 129 an einen Redakteur des Bayerischen Rundfunks gegeben. Zu diesem Verhandlungskomplex beschloß das Gericht am Mittwoch, auch noch Bundesverteidigungsminister Manfred Wörner (CDU) als Zeugen vorzuladen. FORTSETZUNG VON SEITE 1

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