■ BKA: Wanzen erlaubt
Bonn (AP) – Verdeckte Ermittler des BKA dürfen demnächst zu ihrer eigenen Sicherheit Wanzen, etwa Sender, am Körper tragen. Außerdem soll die Behörde in den Fällen, in denen sie selbst ermittelt, auch für den Schutz der Zeugen zuständig sein. Das sieht das gestern vom Bundeskabinett gebilligte neue BKA-Gesetz vor. Außerdem soll das Gesetz die Datenverarbeitung des BKA auf eine gesetzliche Grundlage stellen, wie es das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 in seinem Volkszählungsurteil über die „informationelle Selbstbestimmung“ 1983 verlangt hatte. Zugleich erhält die Behörde einen größeren Zuständigkeitsbereich. Künftig soll ihr unter anderem die Bekämpfung von international organisierten terroristischen Vereinigungen oder von Mord und Totschlag im Ausland erlaubt sein, wenn zuvor kein Gerichtsstand feststeht.
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