: Wann Währungsreform?
Eine Währungsreform ist angesagt, wenn das umlaufende Geld seine Funktion als Zahlungsmittel, als Recheneinheit oder Wertaufbewahrungsmittel nicht mehr erfüllt. Dies war in Deutschland bzw. der Bundesrepublik in diesem Jahrhundert zweimal der Fall. 1923, als der Laib Brot morgens eine Billion und abends drei Billionen Mark kostete, wurde die Mark vernünftigerweise von niemandem mehr als Wertaufbewahrungsmittel benutzt, auch als Verrechnungseinheit konnte es bei solch astronomischer Inflatonsrate nur noch begrenzten Wert haben. Aber auch 1948, als nach Ende der Kriegswirtschaft ein „Überhang“ von 250 Milliarden Reichsmark bestand, waren Zigaretten, Uhren und dergleichen das Zirkulationsmittel, aber nicht die Mark selbst.
1923 ging es nicht nur darum, einen neuen Typ von Geldscheinen mit weniger Nullen zu drucken. Es mußte auch Vertrauen in die neue Währung hergestellt werden. Zur Sicherung der damals eingeführten „Rentenmark“ bot daher die Reichsregierung ihre „Grundschuld“- Papiere an. Kurz darauf, 1924, wurde jedoch bereits die neue Reichsmark eingeführt, die bildlich mit einem „Goldkern“ versehen war, d.h. jeder konnte sich zur Not für sein Geld eine Portion Gold auszahlen lassen.
Beim Währungsschnitt 1948 wurde vor allem eine neue Parität im Geldumlauf festgelegt. Für Löhne, Gehälter, Mieten und sonstige Leistungen wurde ein Verhältnis von 10:1 angesetzt. Die Umstellung alter Forderungen wurde ebenfalls im Verhältnis von 10:1 vorgenommen. Durch unterschiedliche Abwertungen der Altforderungen wurde seinerzeit auch steuernd in die Vermögensbestände eingegriffen.
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