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Wanderkino in der DDR

Im Zuge der Umgestaltung in der DDR ist es nun auch wieder möglich, neben dem staatlichen Kinobetrieb privates Kino zu betreiben. Mit Datum 16.1.1990 erteilte der Rat des Bezirkes Rostock eine erste Lizenz zur öffentlichen Durchführung von Filmveranstaltungen an einen privaten Interessenten. Noch ist es nicht möglich, ein Kino in der DDR zu pachten. Daher wird dieser Kleinstanbieter mit seinem „Kino mobil“ vorerst als Wanderspielstelle mit einem zusätzlichen Filmangebot dort wirksam werden, wo das staatliche Lichtspielwesen kaum noch wirksam werden konne.