: Wallraff muß Strafe nicht zahlen
München (dpa) - Der Autor des Buches und des Filmes „Ganz unten“, Günter Wallraff, muß eine Strafe von 75.000 DM wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nicht zahlen. Nach Mitteilung eines Sprechers der Münchener Justiz hat der Anzeigenerstatter, der von Wallraff zitierte Subunternehmer Hans Vogel aus Oberhausen, seine Strafanzeige zurückgezogen. Damit sei das Verfahren abgeschlossen. Wallraff hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, über den am 11. Juni verhandelt werden sollte. Der Termin wurde abgesetzt. Auch die Strafbefehle von je 27.000 DM gegen den Geschäftsführer der Produktionsfirma und den Regisseur des Films sowie über 45.000 Mark gegen den Geschäftsführer der Vertriebsfirma sind gegenstandslos geworden. Günter Wallraff hatte als angeblicher türkischer Gastarbeiter Ali auch bei der Firma „Vogel Industriemontagen KG“ in Oberhausen gearbeitet. Nach seinen Recherchen wurde Vogel vom Landgericht Duisburg wegen Steuerhinterziehung, nicht abgeführter Sozialabgaben und Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu 15 Monaten Bewährungsstrafe und 10.000 Mark Buße verurteilt.
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