■ Waldheim: Urteile verteidigt
Leipzig (dpa) – Erstmals hat ein Richter aus den berüchtigten Waldheimer Prozessen im Jahre 1950 die damaligen Urteile verteidigt. Er stehe auch heute noch prinzipiell zu den damaligen Verurteilungen, sagte der wegen Rechtsbeugung und Mordes angeklagte Ex-Richter Otto Jürgens. Das Strafmaß sei aus heutiger Sicht eine andere Sache, räumte der 86jährige ein. Er habe diejenigen zur Verantwortung ziehen wollen, die die Nazi-Politik unterstützt hätten. Die hohen Urteile seien unter dem Eindruck der damaligen Zustände gefällt worden.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen