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Wahlrechtspoker

■ Halbherzige Verfassungsänderung für Berlin KOMMENTAR

In Berlin wird jetzt nach dem gleichen Verfahren gewählt wie in der ganzen schönen neuen Republik. Auch die Berliner Gesetzgeber konnten sich nicht dazu durchringen, die Fünf-Prozent-Sperrklausel zu senken. Das Deckmäntelchen heißt jetzt »Regionalisierung«. Ein demokratisches Armutszeugnis ist das allemal. Die Argumente der beiden großen Parteien CDU und SPD, die in mittlerweile schon bewährter Eintracht die nötige Mehrheit aufbrachten, bleiben dünn: Die SPD führt gebetsmühlenhaft die Parteienzersplitterung der Weimarer Republik als eine der Hauptursachen für deren Untergang an und die daraus resultierende Handlungsunfähigkeit des Reichstages ins Feld. Sie übersieht dabei, daß die Vielzahl von Parteien nur ein Grund für das Scheitern der ersten deutschen Republik war und die Handlungsunfähigkeit gerade durch die Lähmung der großen Parteien — auch der SPD — zustande kam. Die Fünfprozentklausel ist seit ihrer Einführung umstritten. Für Berlin hätte man sie ohne Not, wenigstens bei dieser »historischen« ersten Wahl, senken oder ganz streichen können. Die PDS außen vor zu halten, wird ohnehin nicht gelingen. Benachteiligt bleiben die Gruppen des Herbstes, die sich nun schnell auf Einheitslisten verständigen müssen. Einer Reform des verkrusteten Parteienparlamentarismus ist man aus dem Wege gegangen. Kordula Doerfler

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