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■ ServiceWahlrecht ab 1997 bei Krankenkassen

Ab dem 1. Januar 1997 können gesetzlich Krankenversicherte zwischen den einzelnen Kassen frei wählen. Wer einen Antrag bei einer Krankenkasse stellt, muß aufgenommen werden. Mit der Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist dann Schluß. Ein Wechsel muß mindestens drei Monate zuvor angekündigt werden. Pflichtversicherte sind ein Jahr lang an ihre Entscheidung gebunden, freiwillige Mitglieder können jederzeit wieder wechseln (Finanztest).

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