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Wahlkampf in Schleswig-HolsteinTariftreuloses Land

Dank der Jamaika-Koalition werden öffentliche Aufträge an Firmen vergeben, die nicht nach Tarif zahlen. SPD, Grüne und SSW wollen das zurückdrehen.

Öffentliche Aufträge sind vielfältig: Auch Brotbacken für die Polizei Foto: Martin Schutt/dpa

Hamburg taz | Für CDU und FDP war es der Heilsbringer für den Mittelstand; für die SPD dagegen der pure sozialpolitische Schock: 2019 ermöglichte die amtierende Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein die Vergabe von öffentlichen Aufträgen auch an Unternehmen, die nicht nach Tarif zahlen.

Nun wird im laufenden Wahlkampf wieder um den Sinn sozialpolitischer Auflagen bei der öffentlichen Vergabe gestritten. Denn Aufträge zu vergeben hat das Land viele – und damit auch Einfluss. Im Moment werden beispielsweise Firmen gesucht, die Radwege instand setzen, neue Lampen im Amtsgericht Kiel installieren oder Brötchen für die Polizeiküche Kiebitzhörn backen.

Stolz waren SPD, aber auch die Grünen, als sie in ihrer gemeinsamen Koalition mit dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW) 2013 eine auch im bundesweiten Vergleich weitgehende Reform verabschiedeten: Das Tariftreue- und Vergabegesetz schrieb die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien in Ausschreibungen vor. Danach durften nur noch Firmen den Zuschlag bekommen, die ihre Angestellten tarifgerecht entlohnen oder bei fehlendem Tarifvertrag einen vorgegebenen Mindestlohn bezahlen. Gehofft hatten die Koalitionäre, dass so mehr Unternehmen nach Tarif zahlen.

Denn der Umfang der öffentlichen Ausschreibungen beträgt im Land jährlich rund 14 Milliarden Euro. Das ist immerhin rund ein Sechstel des Bruttoinlandsprodukts im Norden. Und im westdeutschen Vergleich liegt Schleswig-Holstein bei den Durchschnittseinkommen weit unten. „Hier im Land gibt es kaum Industrie, die für hohe Löhne sorgt“, sagt der scheidende SPD-Landtagsabgeordnete Wolfgang Baasch.

Deshalb sei es umso wichtiger, über die öffentliche Vergabe von Aufträgen dafür zu sorgen, dass in mehr Betrieben nach Tarif entlohnt wird. Baasch hatte seinerzeit an dem Gesetz mitgearbeitet.

CDU und FDP wollten „entbürokratisieren“

Doch lange währte die vorgegebene Tariftreue für das Land und seine Kommunen nicht: CDU, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag nach der vergangenen Wahl darauf verständigt, den Mittelstand von bürokratischen Vorgaben zu entlasten und auf „vergabefremde Kriterien“ zu verzichten. 2019 trat die Reform in Kraft – nur der Mindestlohn für in Deutschland geleistete Arbeit blieb erhalten. Der ist ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.

Vor allem die SPD tobte danach: Es sei das „arbeitnehmerfeindlichste und rückwärtsgewandteste Vergabegesetz in der Bundesrepublik Deutschland“. Die CDU entgegnete, nun das „mittelstandsfreundlichste Bundesland“ zu werden. Nur öffentliche Aufträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs unterliegen allerdings weiterhin der Tariftreue.

Besonders die Gewerkschaften machen sich im laufenden Wahlkampf dafür stark, die Reform von 2019 zurückzunehmen. „Wir brauchen dringend einen beschäftigungspolitischen Neustart“, sagt Laura Pooth, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Norden (DGB Nord). Nur die Vergabe von Aufträgen an Unternehmen mit Tarifbindung würde vor Lohndumping schützen. „Deshalb brauchen wir ein echtes Tariftreuegesetz“, sagt Pooth.

Das Fazit zweieinhalb Jahre nach der letzten Reform fällt dementsprechend unterschiedlich aus: SPD, SSW und Linke wollen das Gesetz nach der Wahl erneut reformieren. Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) dagegen hält die Reform für einen Erfolg: „Davon profitieren vor allem kleine und mittlere Unternehmen, weil diese nach dem alten Vergaberecht durch die hohen Hürden faktisch ausgeschlossen waren von öffentlichen Vergaben.“ Eine „Rolle rückwärts“ werde es mit der FDP nach der Wahl nicht geben.

Grüne hatten sich nicht gesträubt

Die CDU zeigt sich auch zufrieden mit dem bisher Geleisteten: Ändern am Vergabegesetz will sie laut ihrem Wahlprogramm nichts; stattdessen erfreut sie sich daran, die Streichung von „vergabefremden Kriterien“ durchgesetzt und die Vergabeverfahren „erheblich vereinfacht und entbürokratisiert“ zu haben.

Tatsächlich kann ein klares Fazit nur schwerlich gezogen werden: Die Zahl der Angestellten, die nach Tarif bezahlt werden, ist im Land seit 2013 gesunken. Andererseits kann auch das FDP-geführte Wirtschaftsministerium nicht mit Zahlen nachweisen, ob sich die Reform positiv ausgewirkt hat. Das sei kaum messbar, sagt ein Sprecher. Vielmehr sei das Gesetz vor der Reform ein Feigenblatt vor allem der SPD gewesen, um das Gewissen zu beruhigen.

So vehement die Positionen auf beiden Seiten vertreten werden, von den Grünen ist nicht zu erwarten, dass sie für die Reform kämpfen, sollten sie erneut eine Jamaika-Koalition eingehen. Sie waren 2019 vom Vorhaben ihrer Koalition zwar nicht begeistert – bis zum Äußersten hatten sie sich aber auch nicht dagegen gesträubt.

Im Wahlprogramm für die kommende Legislatur versprechen sie aber, ein „wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem Vergabemindestlohn von mindestens 13,50 Euro auf den Weg zu bringen“.

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2 Kommentare

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  • Sind eigentlich Unternehmen bei denen Strafverfahren (z.B. wegen Steuern, Korruption, Schwarzarbeit) anhängig sind von öffl. Aufträgen ausgeschlossen ?

  • Fehler der Vergangenheit zu beseitigen ist ja wohl das Mindeste !