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Wahlgesetz für Ostteil Berlins gebilligt

Berlin. Nach dem Abgeordnetenhaus hat gestern auch die Stadtverordnetenversammlung im Ostteil Berlins das geänderte Wahlgesetz für die Wahl zum Landesparlament am 2. Dezember gebilligt. Es sieht eine auf die jeweilige Stadthälfte bezogene Fünfprozentklausel vor. Außerdem können im Ostteil Parteien und Vereinigungen Listenvereinigungen bilden. Damit soll vor allem den im vergangenen Herbst neuentstandenen kleineren Gruppierungen der Weg ins Parlament erleichtert werden. Damit ist der gestzliche Weg frei für die Wahlen zum ersten Gesamtberliner Parlament am 2. Dezember.

Das Abgeordnetenhaus hatte bereits am vergangenen Freitag die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordenen Änderungen des Wahlgesetzes beschlossen. In der Stadtverordnetenversammlung im Roten Rathaus wurde über das wortgleiche Gesetz auf Antrag der PDS namentlich abgestimmt. 67 Abgeordnete sprachen sich dafür aus, 56 dagegen, vier enthielten sich.

Zuvor war auf Antrag des Vorsitzenden der Liberalenfraktion, Röhl, über die umstrittene Fünfprozentklausel getrennt namentlich abgestimmt worden. Gegen diese Klausel gab es sowohl im Westteil als auch im Ostteil Berlins Widerstand. Die von den Oppositionsfraktionen im Roten Rathaus, PDS, Bündnis 90 und Liberale, geforderte Streichung wurde schließlich gestern knapp mit einer Sechsstimmenmehrheit (64:58) abgelehnt, zwei Abgeordnete enthielten sich. Redner der drei Fraktionen hatten die Sperrklausel in der der Abstimmung vorangegangenen Debatte als undemokratisch bezeichnet. dpa

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