: Wahlfamilie, Wohnort und Zusammenleben
Die landesweite Abstimmung „Wahlfamilie, Wohnort und Zusammenleben“, kurz: WWZ, wird seit der dritten Wohngesetz-Novellierung (Mai 2001) alle fünf Jahre in Hamburg durchgeführt – Stichtag 25. August. Vier Wochen vorher erhalten alle EinwohnerInnen ab zwölf Jahre einen Fragebogen zu Haushaltsgröße, Wohnungsansprüchen etc.
Die WWZ dient dazu, neue Trends des Zusammenlebens statistisch zu erfassen und diesen bei der Planung/Umgestaltung neuer und altbestehender Wohngebiete Rechnung zu tragen. Außerdem wird per WWZ über Härtefälle bei der Wohneinheitsvergabe oder, wie jetzt bei Eugen Wagner, den Ausstieg aus der Rotation entschieden (über die WWZ-Aufnahme entscheidet das jeweilige Wohnungsamt, zur Durchsetzung sind 25 Prozent der EinwohnerInnen-Stimmen nötig).
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