■ Wahlfälschung: Modrow-Revision
Karlsruhe (dpa/bb) – Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 3. November seine Entscheidung im Fall des wegen Wahlfälschung verurteilten früheren DDR-Ministerpräsidenten und PDS-Politikers Hans Modrow verkünden. Modrow war im Mai 1993 lediglich verwarnt worden, wogegen die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegte.
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