: Wahlbeschwerde
Das Hamburger Verfassungsgericht wird in zwei Wochen über eine Wahlbeschwerde gegen die Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahl vom September 1993 verhandeln. Die Beschwerde war von einem Mitglied der rechtsradikalen Republikaner eingelegt worden, deren Wahlvorschlag zur Bezirksversammlung Bergedorf damals nicht zugelassen worden war. Die Bürgerschaft hatte die Einsprüche abgelehnt. Die Bürgerschaftswahl 1993 war eine Wiederholungswahl, nachdem der ehemalige CDU-Politiker Markus Wegner erfolgreich gegen die Wahl von 1991 vor dem Verfassungericht geklagt hatte.
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