: Wahlanfechtung
Die Wählergemeinschaft Harburg/Elbe hat gegen die Wahl zur Bezirksversammlung Harburg vom 19. September Widerspruch eingelegt. Begründung: Die Kandidatennominierung der Republikaner sei verfassungwidrig gewesen. Selbst der Hamburger Landeswahlleiter hat Zweifel über die Verfassungsmäßigkeit der Rep-Kandidatenkür in Harburg, Bergedorf und Altona (taz berichtete). Die Anwärter für diese Bezirke waren in einer gemeinsamen Versammlung nominiert worden, ein Verfahren, das die Verfassung nicht vorsieht. Die Reps waren daher in Bergedorf nicht zugelassen worden, in Altona und Harburg war die Einspruchsfrist bereits abgelaufen.
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