■ München: Wahl wiederholen
München (AP) – Die Münchner Stadtratswahl vom 18. März 1990 muß wiederholt werden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte in fünfter Instanz den damaligen Ausschluß der CSU-nahen Jungen Liste vom Urnengang für unrechtmäßig und die gesamte Wahl für ungültig. Revision wurde nicht zugelassen. Jetzt müssen die Münchner innerhalb von drei Monaten noch einmal wählen gehen.
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