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Wahl: Viermal Einspruch

■ Wahlprüfungsgericht muss entscheiden

Letzte Woche lief die Frist beim Landeswahlamt aus – vier Einsprüche liegen dem Wahlleiter gegen die Bürgerschaftswahl am sechsten Juni jetzt vor. Damit kann das offizielle Procedere beginnen: Nächste Woche will Wahlleiter Dieter Matthey die Einsprüche samt seiner Stellungnahme an das Wahlprüfungsgericht weitergeben.

Die AfB und die Grauen Panther hatten gegen die Fünf-Prozent-Klausel Einspruch erhoben. Auch Meister Propper vom „Verein 99“ zur Förderung der Lebensfreude hatte seinen Einspruch bei Dieter Matthey eingereicht, weil der Verein 99 nicht als Wählervereinigung anerkannt worden war. Bei einem weiteren Kandidaten gab es formale Mängel.

Viele Chancen haben die Einsprüche wahrscheinlich nicht. Die Grauen Panther waren nicht mal auf den Wahllisten und können von daher keinen Einspruch einlegen. Und während die AfB Einspruch gegen die Wahl zur Stadtbürgerschaft erhebt, steht der Paragraph über die Fünf-Prozent-Hürde in der Landesverfassung, heißt es aus Behördenkreisen.

Nächste Woche wird der Termin für das Wahlprüfungsgericht angesetzt. Werden die Einsprüche in erster Instanz abgewiesen, ist beim Staatsgerichtshof eine Beschwerde möglich.

Wahlprüfungen gebe es nach der Wahl allenthalben, weiß Heinz Klünder vom Wahlamt. „Bei 500.000 geladenen Gästen“, gebe es immer zwei oder drei die nicht einverstanden wären. pipe