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„Waffenschein“ für Kampfhunde

Düsseldorf (AP/taz) – Eine neue Kampfhundeverordnung soll vom Jahresende an in Nordrhein- Westfalen mehr Sicherheit vor den gefährlichen Tieren bieten. Wie Umweltminister Klaus Matthiesen gestern in Düsseldorf berichtete, müssen die Halter, Züchter, Abrichter und Ausbilder gefährlicher Hunde künftig ihre persönliche Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Neben der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses wird auch eine „hundebezogene Sachkundeprüfung“ eingeführt. Bei besonders gefährlichen Hunden kann das Anleinen in der Öffentlichkeit und das Tragen eines Maulkorbs künftig zur Pflicht gemacht werden. Zudem ist die Ausbildung von Schutzhunden für die Polizei oder für Wachdienste nur noch mit einer speziellen Genehmigung der Behörden zulässig.

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