■ Mit den Agrarpreisen auf Du und Du: Währungsausgleich
Jedes Mal nach Umbewertungen im Europäischen Währungssystem müssen sich die Agrarminister der Gemeinschaft zusammensetzen, um die Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise zu diskutieren. Diese Preise werden (bei den „Interventionsprodukten“ mit Garantiepreisen) von der Gemeinschaft festgelegt. Damit auch alles schön homogen läuft, werden die Garantiepreise nicht für jedes Land in seiner Währung ausgehandelt, sondern in der europäischen Rechnungseinheit ECU. DM–Aufwertungen würden daher eigentlich stets ungünstig für die deutschen Bauern ausfallen: Wenn die DM (fiktiv) um 5% aufgewertet wird, betrüge der EG– Subventionspreis für ein Kilo Butter ( fiktiv) nicht mehr 5,00 ECU = 10,00 DM, sondern 5,00 ECU = 9,50 DM (umgekehrt würde der französische Bauer gegebenenfalls von einer Abwertung profitieren). Um solche ungewünschten Erzeugerpreisenkungen weitgehend auszuschalten, beläßt man es daher bei den ursprünglichen nationalen Preisen in den Ländern, die am meisten aufgewertet haben. Dies würde allerdings landwirtschaftliche Importe aus Frankreich in die BRD sehr attraktiv machen. Die deutschen Bauern wären darüber sehr unglücklich. Um dem entgegenzuwirken, hat man das System des „Währungsausgleichs“ eingeführt. Agrarprodukte aus Frankreich werden am Rhein mit einem gesonderten Zoll belegt. Bis 1984 wurden im Gegenzug Subventionen beim Handel aus der BRD nach Frankreich (wenn der Franc abgewertet wurde) gewährt. Darauf wird seither verzichtet. Die Währungsausgleichssätze müssen nach den Auf– und Abwertungen stets in Nachverhandlungen der Agrarminister ausgehandelt werden, um die „Grünen Kurse“, nach denen innergemeinschaftlich der Agrarhandel abgewickelt wird, zu ermitteln. ulk McCASH FLOWS ORAKEL
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