WEGEN VOLKSVERHETZUNG : Haftstrafe für rechte Anwältin
KARLSRUHE | Wegen mehrfacher Volksverhetzung muss die rechtsextreme Anwältin Sylvia S. endgültig für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, entschied der Bundesgerichtshof. Die Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel hat zudem fünf Jahre lang Berufsverbot. Sie hatte 2006 im Zündel-Prozess den Holocaust als „größte Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet, eine Beschwerde mit „Heil Hitler“ unterzeichnet und den Schöffen mit der Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ gedroht. (afp)