■ WAHLKAMPFKOSTEN: 1,25 Mark mehr ist verfassungswidrig
Düsseldorf (dpa) — Als eindeutig „verfassungswidrig und nichtig“ bewertet der Speyerer Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim die Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung, die der Düsseldorfer Landtag im September vergangenen Jahres mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen hatte. In einem am Montag in Düsseldorf vorgestellten Gutachten im Auftrag des Bundes der Steuerzahler (BdSt) kommt der Jurist zu der Auffassung, daß der Landtag für die Erhöhung der Pauschale von fünf auf 6,25 Mark für jeden Wahlberechtigten keine Kompetenz besitze und eine ausdrückliche Ermächtigung durch den Bund fehle.
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